Foerderung Digitalisierung Altenpflege

Fördermittel für die Digitalisierung im Pflege- und Sozialsektor nutzen

Noch sind die Töpfe voll

Klein- und mittelständische Unternehmen können von der Unterstützung durch Fördermittel des Europäischen Wirtschaftsfonds, des Bundes, der Bundesländer sowie der Branchenverbände profitieren. Tatsächlich existieren mehr als 750 Fördermittelquellen. Insbesondere dafür, die Digitalisierung zu forcieren, wurden in der jüngeren Vergangenheit spezielle Fördertöpfe ausgerollt. Darunter befinden sich diverse Angebote, die unmittelbar auf die Altenpflege ausgerichtet sind oder sich mittelbar auf KUM-Unternehmen aus dem Pflege- und Sozialsektor adaptieren lassen. Noch sind die Fördertöpfe gefüllt. Und eines ist mal klar: Günstiger wird’s nicht - weder der Zeitpunkt noch die bezuschusste Investition.

Geförderte Investition in die eigene digitale Wettbewerbsfähigkeit

Es geht darum, mit der Digitalisierung ein immens bedeutendes Thema anzukurbeln und umzusetzen, damit das Sozial- und Pflegesystem den künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Die Corona-Pandemie hat die Dringlichkeit noch mal lupengeschärft in unser aller Blickwinkel gerückt. Die Bundesregierung als auch die Branchenverbände gehen diese Thematik bereits seit Jahren mit unterschiedlichsten Fördermaßnahmen proaktiv an. Für Unternehmen aus der Altenpflege bieten diese Fördermittel hohes Potenzial, exakt jetzt die zukunftstauglichen Weichen zu stellen, letztlich auch, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, die sich aus dem novellierten Pflegestärkungsgesetz ergeben.

Fördermittel Digitalisierung Altenpflege

PpSG – Pflegepersonalstärkungsgesetz (§ 8 Abs. 8 SGB XI)

Das neue Pflegepersonalstärkungsgesetz enthält Förderprogramme, deren Zweck es ist, das Pflegepersonal im Arbeitsalltag durch bessere Arbeitsbedingungen und Personalausstattung spürbar zu entlasten und infolgedessen die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern. Dafür aus der Taufe gehoben wurde das sogenannte „Sofortprogramm Pflege“. Stationäre Pflegeeinrichtungen als auch ambulante Pflegedienste erhalten bis 2023 von der Pflegeversicherung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 40 % (max. 12.000 EUR) für digitale oder technische Ausrüstung sowie die damit verbundenen Schulungen.



Die Maßnahmen sollen insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Einrichtungen als auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung verbessern. Der maximal mögliche Förderzuschuss kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Finanziert wird dieses Programm jeweils zur Hälfte aus dem Gesundheitsfond und Mitteln der Länder. Eingereicht werden die Anträge über die Pflegekassen.


Förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen nach dem PpSG / Sofortprogramm Pflege

  • Investitionen in die digitalisierte Pflegedokumentation
  • Digital gestützte Abrechnung von Pflegedienstleistungen
  • Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen
  • Digitale Tourenplanung in der ambulanten Pflege
  • Internes Qualitätsmanagement
  • Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung

Klare Definition der Intention – individueller Ansatz bei konkreten Maßnahmen

Klar definiert ist damit die Intention der förderfähigen Maßnahmen gemäß PpSG. Um welche Maßnahmen es sich dabei jedoch konkret handelt, bleibt bewusst und gewollt relativ frei ausgestaltbar, wenngleich die Begründung stimmig sein und akzeptiert werden muss. Reflektiert werden damit die unterschiedlichen Voraussetzungen der jeweiligen Unternehmen, etwa der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste. Berücksichtigt wird somit, dass die zielgerichtet-pragmatische Umsetzung der Digitalisierung beim aktuellen Status quo ansetzen und darauf aufbauen muss.

Verknüpfung von Produkten und Wissenstransfer förderfähig möglich

Anschauliche Beispiele für förderfähige Maßnahmen finden Sie direkt in unserem Portfolio bei fokus>digital. Unterstützt wird beispielsweise der Erwerb von Software, z.B. Lizenzen für Betriebssysteme sowie deren Upgrades, Lizenzen für Anwendungssoftware, die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit nachhaltig entlastet. Wir bauen solche Tools und Programme bereits seit etlichen Jahren und optimieren diese speziell auf die Anforderungen des Pflegesektors. Etwa das längst vielfach bewährte fokus>care® DASHBOARD, mit dem Sie sämtliche Ihrer Online-Daten, Interaktionen und Erwähnungen mit über 70 Applikationen in Echtzeit im Blick haben.


Zunächst aber benötigen Sie für den Online-Erfolg wie für die gesamte Umsetzung der Digitalisierung eine digitale Recruiting-Strategie, die wir als Digital-Experten mit branchenspezialisierter Ausrichtung auf die Pflegewirtschaft gerne mit Ihnen erarbeiten. Zugleich coachen wir die Mitarbeitenden auf Wunsch gerne in der Anwendung unserer Produkte sowie der kohärenten Umsetzung der Strategie. Praktisch bedeutet dies auf der einen Seite ein konkretes Software-Produkt, andererseits einen Wissenstransfer. Die eine Maßnahme ist ohne die andere kaum erfolgreich umsetzbar, insofern können Sie beides förderfähig miteinander verknüpfen.

Träger mit mehreren Einrichtungen können Förderung mehrfach beantragen

Wichtig zu wissen: Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist das Institutionskennzeichen der jeweiligen Pflegeeinrichtung, die IK-Nummer. Das bedeutet, dass Träger mit mehreren Einrichtungen und Standorten die Möglichkeit haben, für jede Einrichtung die maximale Förderung zu beantragen und abrufen zu können und nicht pauschal als Gesamtkonstrukt verstanden werden. Die Anträge können gegenwärtig bis zum 31.12.2021 und rückwirkend für Investitionen bis Anfang 2019 gestellt werden.

uWM plus – unternehmensWERT:Mensch plus

Das Förderprogramm unternehmensWERT:Mensch plus betont, dass die Arbeitswelt der Zukunft bunter, schneller und vielfältiger wird; insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung, die branchenübergreifend rasant an Fahrt aufgenommen hat und im positiven Sinne als Treiber von Innovationen verstanden wird. Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und sich entsprechend zu positionieren, ist auch und gerade für kleine und mittelständische Unternehmen heutzutage längst zur wirtschaftlichen Notwendigkeit geworden. Klar ist dabei allerdings auch, dass Anbieter – etwa aus der stationären oder ambulanten Altenpflege – nachhaltige Strategien und zielführende Konzepte benötigen.

Professionelle Prozessberatung und analytische Strategie-Entwürfe

Beim Förderprogramm unternehmensWERT:Mensch plus geht es darum, Unternehmen im Rahmen einer professionellen Prozessberatung mit beteiligungsorientiertem Lernprozess für die digitale Transformation fit zu machen. Während der Workshops werden in Lern- und Experimentierräumen zu den Unternehmen jeweils individuell passgenaue Lösungen entwickelt, wobei die relevanten Fragestellungen und sich daraus ergebenden Strategien und Zielsetzungen durchaus sehr unterschiedlich sein können:


  • Arbeitsbedingungen durch digitale Technologien verbessern
  • Bedürfnissen der Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität gerecht werden
  • Anstrengende Tätigkeiten von digitalen Assistenzsystemen übernehmen lassen
  • Verkrustete analoge Strukturen aufbrechen und strategiebasiert digital ersetzen
  • Mit Tools, Maßnahmen und Technologien die interne Kommunikation optimieren
  • u.v.m.


Anteilig finanziert vom Europäischen Sozialfond und Bundesministerium für Arbeit

Finanziert wird das Programm jeweils zur Hälfte aus Mitteln des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und des ESF (Europäischer Sozialfond). Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro. Weitere Bedingungen für die Förderfähigkeit sind, dass Sitz und Arbeitsstätte des Unternehmens in Deutschland sein muss und es seit mindestens zwei Jahren tätig ist.


Bis zu 80 % der entstehenden Beratungskosten sparen

Die Förderung beträgt bis zu 80 % der entstehenden Beratungskosten, wobei bundesweit einheitliche Kriterien gelten. Gefördert werden 12 Beratungstage über einen Zeitraum von fünf bis sechs Monaten. Beachtet werden sollte selbstredend, dass diejenigen Mitarbeitenden an den Beratungen teilnehmen, die im Unternehmen explizit für die operative Umsetzung der digitalen Transformation verantwortlich sind. Inhaltlich eng verzahnt ist das Programm mit der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“, zusammenhängend mit der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung.

Go-Digital

Eine weitere Fördermöglichkeit steht mit dem Programm go-digital zur Verfügung. Gezielt gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen, insbesondere in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ sowie „IT-Sicherheit“ bei klein- und mittelständischen Unternehmen.

Unternehmensspezifische Online-Marketing-Strategie für Ihre Professionalität

So werden etwa im Modul „Digitale Markterschließung“ die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, der Aufbau einer professionellen Internetpräsenz, die Einführung von Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing gefördert.

Förderfähigkeit von e-Business-Software-Lösungen

Im Modul „Digitale Geschäftsprozesse“ für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste interessant ist beispielsweise die Förderung bei der Einführung von e-Business-Software-Lösungen einschließlich der möglichst sicheren Abwicklung der internen und externen Kommunikationsprozesse. Zielsetzung ist die durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen in Unternehmen.

Online-Risiken vermeiden durch IT-Sicherheit

Hohe Bedeutung hat das Modul „IT-Sicherheit“. Zumal die Online-Risiken und die Anforderungen an den Datenschutz gemäß DSGVO in den vergangenen Jahren immer höher geworden sind, wird in den Voraussetzungen 2021 verstärkt auf zumindest Anteile dieses Moduls im Gesamtkonzept wertgelegt. In diesem Zusammenhang können wir die Dringlichkeit nur ausdrücklich betonen, die Online-Präsenzen DSGVO-konform zu optimieren, um keine Reputationsschäden und Online-Risiken zuzulassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise mit der DSGVO-Optimierung für Websites, Karriereportale und das Bewerbermanagement zur Verfügung. Die Fördersumme beträgt 50 % bei max. 16.500 EUR. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden und einem Vorjahresumsatz von unter 20 Mio. EUR. Die Förderung erfolgt über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Digital Jetzt

Ebenso stammt das Programm „“Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ vom BMWi. Das Förderprogramm soll kleine und mittelständische Firmen mit finanziellen Zuschüssen anregen, mehr in digitale Technologien zu investieren und damit die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen. Tatsächlich ist das Budget dieses erfolgreichen Förderprogramms sogar deutlich aufgestockt worden, von ehemals 57 Millionen wurde die Summe auf 114 Millionen verdoppelt; bis 2024 stehen über das Konjunkturpaket fast 250 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden mit Digital Jetzt

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.


Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 50.000 Euro. Dabei bemisst sich der Förderzuschuss anteilig an den Investitionskosten mit einer nach Unternehmensgröße prozentual gestaffelten Förderquote. Die Förderquoten waren aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie erhöht. Ab dem 01.07.2021 gelten die ursprünglichen Förderquoten wie folgt:


  • Bis 50 Mitarbeitende: bis zu 40 %
  • Bis 250 Mitarbeitende: bis zu 35 %
  • Bis 499 Mitarbeitende: bis zu 30 %


Wissen sollte man allerdings gerade aufgrund der Unternehmenskonstellationen und Rechtsformen in der Altenpflege, dass weder Stiftungen noch gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Rechts gemäß „Digital Jetzt“ förderberechtigt sind.

Digitalbonus Bayern

Es gibt diverse weitere Programme, die von den Bundesländern angeboten werden. So beispielsweise der „Digitalbonus Bayern“ vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Bei der digitalen Transformation unterstützt werden Insbesondere kleine Unternehmen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit. Über dieses Programm werden jährlich 60 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, wobei damit bereits bis Ende 2020 Investitionen von knapp 600 Millionen EUR angeschoben werden konnten. 

Digitalbonus Niedersachsen

Andere Bundesländer gehen ähnlich mit der Thematik um. So fördert das Land Niedersachsen Investitionen in Informations- und Kommunikationshardware, -Software oder Softwarelizenzen sowie Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der Sicherheit der Informationstechnologie. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Bezuschussung für kleine Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, bei mittelgroßen Unternehmen bis zu 30 Prozent. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 10.000 Euro; beantragt werden die Gelder über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht vorgesehen.

Digi. Prämie Plus

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geht mit dem Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ einen leicht anderen Weg. KMU-Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen, so der Zuschussvariante als direkter Zuschuss und der Darlehensvariante mit zinsverbilligtem Darlehen mit Tilgungszuschuss. Gefördert werden die Einführung digitaler Systeme, Produkte, Dienstleistungen, die Verbesserung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie KI-basierte Anwendungen. Ebenso förderfähig sind die notwendigen Schulungen der Mitarbeitenden.


Unterstützt werden Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 und 120.000 Euro. Anträge erfolgen über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank). Bei der Zuschussvariante werden Investitionen von 10.000 bis einschließlich 50.000 Euro mit max. 50 % und höchstens 6.000 EUR vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bezuschusst. Bei Investitionen über 50.000 bis einschließlich 120.000 EUR beträgt die Fördersumme 12 % mit einer Höchstsumme von 12.000 EUR.

Keine Fördergelder verschenken: Investieren müssen Sie ohnehin

  • PpSG – Pflegepersonalstärkungsgesetz
  • uWM plus
  • Go-Digital
  • Digital Jetzt
  • Digitalbonus Bayern
  • Digitalbonus Niedersachsen
  • Digi. Prämie Plus

40 % - max. 12.000 EUR

80 %

50 % - max. 16.500 EUR

50 % - max. 50.000 EUR

10.000 – 50.000 EUR

50/30 % - max. 10.000 EUR

Bis 20.000 EUR

PpSG – Pflegepersonalstärkungsgesetz

  • 40 % - max. 12.000 EUR


uWM plus

  • 80%


Go-Digital

  • 50 % - max. 16.500 EUR


Digital Jetzt

  • 50 % - max. 50.000 EUR


Digitalbonus Bayern

  • 10.000 – 50.000 EUR


Digitalbonus Niedersachsen

  • 50/30 % - max. 10.000 EUR


Digi. Prämie Plus

  • Bis 20.000 EUR

Fazit

Dass es die digitale Transformation nicht zum Nulltarif geben kann, ist jedem klar. Erst recht im Pflege- und Sozialsektor, der die Digitalisierung in den vergangenen Jahrzehnten als eine allenfalls beiläufige Thematik betrachtet hat. Längst aber haben sämtliche Entitäten die Bedeutung für die Herausforderungen der Zukunft erkannt, nicht nur vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden als auch die gebotene Pflegequalität.



Dass die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen inzwischen vom GKV, von der Bundesregierung, auch den Bundesländern sowie auf europäischer Ebene gefördert werden, ist unbedingt sinnvoll und wird auch vielfach in Anspruch genommen. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sollten sich diese Förderungen nicht entgehen lassen. Investieren müssen Sie ohnehin. Auf die Förderungen zu verzichten, wäre gleichbedeutend damit, bares Geld aus dem Fenster zu werfen. Selbstverständlich beraten wir von fokus>digital Sie gerne dabei, welche unserer Services und Produkt gemäß PpSG und weiteren Varianten förderfähig sind. Fühlen Sie sich herzlich zu einem unverbindlichen Erstgespräch eingeladen.


FAQ 

Sind Agenturleistungen und Produkte von fokus>digital förderfähig gemäß PpSG?

Ja, tatsächlich sind sogar die meisten unserer Services und Eigenprodukte förderfähig, so beispielsweise der App-Baukasten fokus>care®, der mit bis zu 40 % (max. 12.000 EUR) gefördert wird. Das Instrument für die optimierte Unternehmens- und Mitarbeitenden-Kommunikation ist eigens für die Anforderungen von stationären und ambulanten Pflegeunternehmen aufgesetzt worden.


Wie erfolgt die Beantragung der Fördermittel, ist fokus>digital behilflich?

Wir sorgen dafür, dass der gesamte Prozess für Sie so simpel wie möglich gehalten wird. Als Digitalagentur begleiten wir Sie bei der Beantragung und der vollständigen Umsetzung inkl. Wissenstransfer. In Ihrem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass Sie keine wertvollen Budgets aus den Fördertöpfen verschenken.


Können Pflegebetriebe mehrere Förderungen in Anspruch nehmen?

Üblicherweise werden Maßnahmen nicht mehrfach bezuschusst. Allerdings kann die Förderung unterschiedlicher Digitalisierungsmaßnahmen synergetisch beantragt werden, so beispielsweise die Kombination des fokus>care® Baukastens mit den von uns durchgeführten Schulungen, Weiterbildungen und dem Wissenstransfer. Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten. Ebenso denkbar ist es, öffentliche Förderungen zusätzlich mit preisgünstigen KfW- oder Landesbankkrediten auszuweiten.

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