Fördermittel im Pflege- und Sozialwesen
Vom PpSG bis RÜCKENWIND
Profitieren auch Sie von den Fördertöpfen, die der Europäische Wirtschaftsfonds, die Branchenverbände sowie Bund und Länder für Unternehmen im Pflegesektor für Investitionen in u. a. Digitalisierung und Mitarbeiterbindung bereitstellen. Wir helfen Ihnen gerne.

Welche Projekte bzw. Maßnahmen können gefördert werden?
Maßnahmen in den folgenden Schwerpunkten sind förderfähig:
Optimierung der Arbeits- und Rahmenbedingungen z.B. durch
- Ausbau arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle
- Methoden zur Stärkung der Mitarbeiterführung
- Etablierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter:innen
- Imagekampagnen für eine vereinfachte Personalgewinnung
- Abstimmung der personellen oder strukturellen Ausstattung sowie der Arbeitsabläufe an die individuellen Versorgungsbedarfe vor Ort
Kooperation und Vernetzung, z. B. durch
- die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgungs- und Qualifizierungskonzepten
Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte, z. B. durch
- betriebliche Informations- und Beratungsangebote
- das Austesten von Betreuungsangeboten für die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
der Mitarbeiter:innen
Darüber hinaus
- Etablierung von technischen und EDV-basierten Systemen
- Investitionen in die digitalisierte Pflegedokumentation
- Digital gestützte Abrechnung von Pflegedienstleistungen
- Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Zuweisern (u. a. Ärzte) und Pflegeheimen
- Internes Qualitätsmanagement
- Digitale Tourenplanung in der ambulanten Pflege
- Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
- Arbeitsbedingungen durch digitale Technologien verbessern
- Verkrustete analoge Strukturen aufbrechen und strategiebasiert digital ersetzen
- Tools, Maßnahmen und Technologien für die interne Kommunikation
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Förderung erfüllen?
U. a. diese Bedingungen sollten gegeben sein:
Um Fördermittel zu erhalten, benötigen Sie einen Unternehmenssitz in Deutschland bzw. im jeweiligen Bundesland der zuständigen Förderstelle.
Gefördert werden klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Qua Definition: weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz.
Sie verfolgen mit der Förderung das Ziel, die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu gestalten.



