Fördermittel im Pflege- und Sozialwesen

Vom PpSG bis RÜCKENWIND

Profitieren auch Sie von den Fördertöpfen, die der Europäische Wirtschaftsfonds, die Branchenverbände sowie Bund und Länder für Unternehmen im Pflegesektor für Investitionen in u. a. Digitalisierung und Mitarbeiterbindung bereitstellen. Wir helfen Ihnen gerne.

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Recruiting Workshops Pflege und Soziales

Welche Projekte bzw. Maßnahmen können gefördert werden?

Maßnahmen in den folgenden Schwerpunkten sind förderfähig:

Optimierung der Arbeits- und Rahmenbedingungen z.B. durch

  • Ausbau arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle
  • Methoden zur Stärkung der Mitarbeiterführung
  • Etablierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter:innen
  • Imagekampagnen für eine vereinfachte Personalgewinnung
  • Abstimmung der personellen oder strukturellen Ausstattung sowie der Arbeitsabläufe an die individuellen Versorgungsbedarfe vor Ort


Kooperation und Vernetzung, z. B. durch

  • die Einführung von sektorenübergreifenden Versorgungs- und Qualifizierungskonzepten


Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte, z. B. durch

  • betriebliche Informations- und Beratungsangebote
  • das Austesten von Betreuungsangeboten für die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
    der Mitarbeiter:innen


Darüber hinaus

  • Etablierung von technischen und EDV-basierten Systemen
  • Investitionen in die digitalisierte Pflegedokumentation
  • Digital gestützte Abrechnung von Pflegedienstleistungen
  • Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Zuweisern (u. a. Ärzte) und Pflegeheimen
  • Internes Qualitätsmanagement
  • Digitale Tourenplanung in der ambulanten Pflege
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
  • Arbeitsbedingungen durch digitale Technologien verbessern
  • Verkrustete analoge Strukturen aufbrechen und strategiebasiert digital ersetzen
  • Tools, Maßnahmen und Technologien für die interne Kommunikation

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Förderung erfüllen?

U. a. diese Bedingungen sollten gegeben sein:

Um Fördermittel zu erhalten, benötigen Sie einen Unternehmenssitz in Deutschland bzw. im jeweiligen Bundesland der zuständigen Förderstelle.

Gefördert werden klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Qua Definition: weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Sie verfolgen mit der Förderung das Ziel, die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu gestalten.

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung für die notwendige Förderung

Wir begleiten Sie bei der Definition von sinnvollen Projekten für Ihr Unternehmen

Wir begleiten Sie im Projektverlauf und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer Projektziele