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Website DSGVO-konform optimieren in der Pflege: Wir helfen gerne!

Wie Sie als Pflegeunternehmen Datenschutzrisiken im Online-Bereich vermeiden

Die im Jahr 2018 novellierte Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt auch und insbesondere im digitalen Sektor hohe Anforderungen an den Schutz von personenbezogenen Daten. Zentrale Elemente regeln dabei etwa, dass eine Datensammlung aktiv akzeptiert werden muss oder diese auch verweigert werden kann. Zugleich ist festgeschrieben, welche Daten aus welchem Grund und wie lange gespeichert werden dürfen. Die EU-Behörden verstehen in dieser Hinsicht keinen Spaß. Bei Verstößen können empfindliche Strafen in Millionenhöhe ausgesprochen werden. Und das gilt selbstverständlich auch für stationäre und teilstationäre Unternehmen aus der Altenpflege und für ambulante Pflegedienste. Bei Fehlern stehen Abmahnvereine allzu schnell vor Ihrer digitalen Haustür. Das ist keinesfalls schön, aber branchenbekannt haben etliche solcher Abmahnunternehmen sich auf dieses Geschäftsmodell konzentriert. Ein Thema, bei dem Sie unbedingt auf fachkundige Expertise setzen sollten.

Datenschutzerklärung auf der Website DSGVO-konform anpassen

Auf der Website selbst haben Sie eine Datenschutzerklärung implementiert. Auch dieser Aspekt gehört zu den EU-Vorgaben. Darin befinden sich einige Formulierungen, die nach den DSGVO-Vorschriften umformuliert werden müssen, um auch hier rechtssicher und unangreifbar zu sein. Dazu gehören beispielsweise Formulierungen zur Speicherung der Daten, auch zur Dauer, Zweck, Art und Löschung der personenbezogenen Daten. Es gibt etliche weiter Aspekte, die wir fehlerfrei für Sie ausformulieren.

Datenschutzerklärung auf der Website DSGVO-konform anpassen

DSGVO-konforme Cookie Banner: In technischer Hinsicht einwandfrei auf die DSGVO-Vorschriften ausgerichtet

Auf Websites werden im Hintergrund sogenannte Cookies gesetzt, diese Cookies ermöglichen den Betreibern der Seite Rückschlüsse auf die Nutzer der Website und gehören somit zu den personenbezogenen Daten. Die DSGVO schreibt vor, dass Webseiten-Besucher aktiv zustimmen oder ablehnen können müssen. Ein Aspekt, der vor den neuen Vorschriften gemäß DSGVO so früher nicht oder allenfalls selten in Webseiten eingebunden war. Genutzt werden für die Einwilligung – oder Ablehnung sogenannte Cookie Consent Banner. Die Nutzer müssen demnach für die Webseitenbetreiber verpflichtend die Möglichkeit haben, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Früher wurde nur angezeigt, dass Cookies erhoben wurden. Das Cookie Consent Banner ist demzufolge eine Erweiterung gemäß EU-Datenschutzrichtlinien. Selbstverständlich gestalten wir das Cookie Consent Banner für Sie penibel vorschriftsgemäß, damit Sie auch in dieser Hinsicht auf der datenschutzsicheren Seite sind.


Spezielle Interpretation der kirchlichen Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Etliche Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten bekennen sich zum Evangelium und zu christlich-barmherzigen, demütigen Werten und sind teils zur evangelischen oder katholischen Kirche zugehörig. Ausgehend vom Beichtgeheimnis hat sich das Datenschutzrecht innerhalb der katholischen und evangelischen Kirche zu eigenständigen Sondervorschriften entwickelt. So wurde innerhalb der katholischen Kirche die KDO (Anordnung über den kirchlichen Datenschutz), in der evangelischen Kirche das DSG-EKD (Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland) entwickelt. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) stellt insofern ein Novum dar, zumal hier erstmals die Symbiose der existenten Datenschutzvorschiften der Kirchen mit den staatlichen Datenschutzbestimmungen geregelt wurde. Die Kirchen haben ihre Vorschriften in vielen Aspekten auf die DSGVO abgeglichen. Tatsächlich geht der kirchliche Datenschutz sogar noch über die EU-Datenschutzgrundverordnung hinaus. Zumal wir bei fokus>digital für zahlreiche kirchliche Pflegeeinrichtungen gearbeitet haben, sind wir mit den Vorgaben bestens vertraut und berücksichtigen diese selbstverständlich bei der DSGVO-Optimierung der Website.

Besonderheiten der kirchlichen Datenschutzgesetze im Kontext der DSGVO

  • Einwilligung in Datenverarbeitung bedarf der Schriftform.
  • Mit Datenverarbeitung Betraute werden zuvor zum Datengeheimnis verpflichtet.
  • Bei unmittelbarer Datenerhebung müssen die Betroffenen unaufgefordert informiert werden.
  • Unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.
  • u.v.m.

Disclaimer – dies ist keine Rechtsberatung

Sicherlich könnten wir Ihnen vor dem Hintergrund unserer Kenntnisse hier eine „Gebrauchsanleitung“ in Listenform zu Verfügung stellen, welche Aspekte alle zu beachten sind. Einerseits würde dies den Rahmen sprengen, andererseits verzichten wir darauf ganz bewusst, zumal wir keine Juristen sind und somit keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

Fazit

Die Website in der Pflege- und Sozialbranche DSGVO-konform einzurichten, ist kein Hexenwerk. Allerdings sollte man wissen, was man macht und welche Vorschriften an welcher Stelle zu beachten sind. Sich diesen Aufgaben laienhaft oder mit Halbwissen zu nähern, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Lieber also gleich zum digitalen Experten. Profitieren Sie in dieser Hinsicht von unserem erprobten Know-how. Gerne übernehmen wir auf Kundenwunsch die DSGVO-Optimierung für Websites, Karriereportale und Bewerber-Management.

FAQ 

Muss man bei aktuellen Stellenangeboten die DSGVO-Optimierung immer neu erledigen?

Keinesfalls, in unserem Portfolio bieten wir Ihnen diverse Bausteine, um Ihre Website und digitale Kommunikation vor unterschiedlichen Datenschutzverstößen zu schützen. Auch stellen wir Ihnen ein entsprechendes Plugin für die Erstellung der Cookie Consent Banner zur Verfügung.



Können Pflegeunternehmen die DSGVO der bestehenden Website eigenständig durchführen?

Grundsätzlich ja, der notwendigen digitalen Fachkenntnis vorausgesetzt. Allerdings ist dies ein höchst sensibles Thema, bei dem Sie keinerlei Angriffsfläche bieten sollten. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, hier auf fachkundige Experten zu setzen. Ist die Website erstmal DSGVO-konform überarbeitet, können die weiteren Schritte in Eigenregie erfolgen.


Stellen die DSGVO-Vorschriften eine Gefahr für die Website in der Pflege dar?

Die Perspektive ist verkehrt. Zunächst werden durch die DSGVO die Interessen der Verbraucher verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. Zumal wir alle irgendwann in irgendeiner Form Verbraucher sind und unsere personenbezogenen Daten dementsprechend schützenswert sind, ist die Entwicklung innerhalb von Europa sehr positiv. Für die Website in der Pflege bedeutet das anfangs einen faktischen Mehraufwand, gibt jedoch allen Beteiligten ein besseres Gefühl.

Neugierig auf weitere Themen?

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