Digitalisierung in der Pflege fördern: So nutzen Sie das PpSG optimal
Die Digitalisierung in der Pflege ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Sie entlastet Ihre Mitarbeiter, verbessert die Qualität der Pflege und macht Ihre Einrichtung zukunftsfähig. Doch viele Pflegeeinrichtungen scheuen die Investitionen in moderne Technologien. Dabei gibt es staatliche Förderungen, die Ihnen helfen können, die Digitalisierung voranzutreiben – das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG).

Sowohl die Richtlinien als auch das Antragsformular stehen zum Download auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zur Verfügung. Zum Formular hier klicken.
Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)?
Das PpSG ist ein Gesetz, das Maßnahmen zur Stärkung des Pflegepersonals und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege vorsieht. Es wurde 2020 verabschiedet und trat im Januar 2021 in Kraft. Ein zentraler Bestandteil ist die Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen.
Warum ist das PpSG für Ihre Einrichtung relevant?
Das PpSG bietet Ihnen die Möglichkeit, bis zu 40 % der Kosten für digitale Lösungen erstattet zu bekommen – bis zu maximal 12.000 Euro pro Einrichtung. Diese Förderung kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, darunter:
- Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
- Dienst- und Tourenplanung
- Internes Qualitätsmanagement
- Erhebung von Qualitätsindikatoren
- Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen (z. B. Videosprechstunden)
- Elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen
- Aus-, Fort- und Weiterbildung im Zusammenhang mit digitaler Ausrüstung
Wie können Sie die PpSG-Förderung für Ihre Einrichtung nutzen?
Die Förderung des PpSG ist ein einmaliger Zuschuss, der bis zum 31. Dezember 2030 beantragt werden kann. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und nachweisen, dass die geförderten Maßnahmen der Entlastung Ihrer Pflegekräfte dienen.
Welche digitalen Lösungen sind förderfähig?
Die Förderung kann für verschiedene digitale Lösungen genutzt werden, darunter:
- Softwarelizenzen (z. B. für Pflegedokumentation, E-Mailprogramme, Textverarbeitung)
- Hardware (z. B. PCs, Laptops, Tablets, Drucker)
- IT-Arbeitsplätze zur Entlastung der Pflegekräfte
- Zeiterfassungssysteme
- Systeme zur mobilen Datenerfassung (z. B. Apps für Smartphones oder Tablets)
Wie können Sie die Förderung beantragen?
Der Antrag auf Förderung kann beim GKV-Spitzenverband gestellt werden. Die Richtlinien und das Antragsformular stehen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit.
Wie begleiten wir Sie bei der Digitalisierung?
Wir begleiten Sie als Digitalagentur bei der Beantragung und vollständigen Umsetzung inklusive Wissenstransfer. Unsere Leistungen sind über das PpSG förderbar und umfassen:
- App-Entwicklung für die interne Kommunikation
- Schulungen und Weiterbildungen im Zusammenhang mit neuen Technologien
- Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
- Einrichtung von IT-Arbeitsplätzen
Fazit: Nutzen Sie die Chance zur Digitalisierung
Die Digitalisierung in der Pflege ist ein entscheidender Schritt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Qualität der Pflege zu steigern. Mit dem PpSG haben Sie die Möglichkeit, bis zu 40 % der Kosten für digitale Lösungen erstattet zu bekommen. Nutzen Sie diese Chance und machen Sie Ihre Einrichtung zukunftsfähig.
Sie möchten wissen, wie Sie die PpSG-Förderung optimal nutzen können? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche digitalen Lösungen für Ihre Einrichtung sinnvoll sind und wie Sie die Förderung beantragen können.
Wie kann unser App-Baukasten fokus>care® Sie unterstützen?
Unser App-Baukasten fokus>care® ist eine digitale Lösung, die speziell für die Pflege entwickelt wurde. Mit fokus>care® können Sie über 100 Workflows digitalisieren, darunter:
- Alle Mitarbeitenden sofort per App erreichen und informieren
- Papier reduzieren
- Push-Benachrichtigungen
- Krank- und Urlaubsmeldungen
- Feedback- und Beschwerdefunktionen
- 1:1- oder Gruppen-Chats
- Formulare und Dokumente in der App
- Anleitungen, Videos und Schulungen per App bereitstellen
- Krisenkommunikation
- Nachrichten und News bereitstellen
fokus>care® ist auf allen Endgeräten verfügbar: Als iOS- und Android-App und via Internetbrowser. Die Anschaffung von fokus>care® wird mit bis zu 40 % (max. 12.000 Euro) vom PpSG gefördert.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)?
Das PpSG ist ein Gesetz, das Maßnahmen zur Stärkung des Pflegepersonals und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege vorsieht. Es wurde 2020 verabschiedet und trat im Januar 2021 in Kraft. Ein zentraler Bestandteil ist die Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen.
2. Welche Maßnahmen werden vom PpSG gefördert?
Das PpSG fördert Maßnahmen zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, darunter die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Dienst- und Tourenplanung, internes Qualitätsmanagement, Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Zusammenhang mit digitaler Ausrüstung.
3. Wie hoch ist die Förderung durch das PpSG?
Das PpSG fördert bis zu 40 % der Kosten für digitale Lösungen, maximal jedoch 12.000 Euro pro Einrichtung.
4. Bis wann kann die PpSG-Förderung beantragt werden?
Der Antrag auf Förderung kann - für jedes Jahr neu - bis zum 31. Dezember 2030 gestellt werden.
Weitere Beispiele für förderfähige Anschaffungen / Maßnahmen sind:
Erwerb von Software (z. B. Lizenzen für Betriebssysteme sowie deren Upgrades/ Lizenzen für Anwendungssoftware wie Pflegedokumentationssoftware, E-Mailprogramme, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation)
Erwerb von Hardware (z.B. PC, Laptops, Bildschirme, Router, Headsets, Lautsprecher, Drucker etc.)
Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware
Serverumstellungen zur Verbesserung der Technik zur Entlastung der beruflich Pflegenden
Anschaffungen in Verbindung mit einem Leasing-Vertrag
Einrichtung von IT-Arbeitsplätzen zur Entlastung der beruflich Pflegenden
Zeiterfassungssysteme, welche der Entlastung der beruflich Pflegenden dienen
Digitalisierung der Essensverwaltung , wenn diese der Entlastung der Pflegekräfte dient
Systeme zur mobilen Datenerfassung der Pflegedokumentation durch Smartphones/Tablets



