Pflegedienste in Niedersachsen aufgepasst!
Förderprogramm für die ambulante Pflege im ländlichen Raum | Niedersachsen
Sichern Sie sich bis zu EUR 40.000 pro Projekt und pro Jahr
Förderprogramm
Stärkung der ambulanten Pflege mit bis zu 40.000€ Zuschuss bei 4.000€ Eigenanteil
Der Fachkräftemangel in Kombination mit dem zunehmenden demografischen Wandel stellt die Pflege vor Herausforderungen. Auf dem Land kommt dazu noch die Abwanderung junger Menschen in den urbanen Raum, was eine flächendeckende Versorgung zusätzlich erschwert. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm für ambulante Pflegedienste in ländlichen Gebieten ins Leben gerufen. Wir erklären Ihnen alles, was Sie dazu wissen müssen!

Bild: Giovanni Bruno (links, Geschäftsführer), Sebastian Schlimper (rechts, IT & Gesellschafter)
Das Förderprogramm im Überblick und Detail
Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, die ambulante Pflege in ländlichen Regionen nachhaltig zu stärken, indem es gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Digitalisierung unterstützt. Erfahren Sie hier, ob Sie förderfähig sind und in welcher Höhe Ihnen die Förderung zusteht.
Förderung
40.000 €
je Projekt und je Kalenderjahr.
Nur in Niedersachsen.
Insgesamt befinden sich im Fördertopf fünf Millionen Euro pro Jahr. Die Höhe des Zuschusses pro Pflegedienst beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, damit bleibt ein geringer Eigenanteil. Je Projekt erhalten Sie maximal EUR 40.000, wobei die Laufzeit Ihres Vorhabens höchsten 12 Monate betragen darf. Das Besondere: Die Fördersumme steht Ihnen jedes Jahr zu.
Übrigens sind auch Kooperationsprojekte mit anderen Einrichtungen möglich. Pro Träger gibt es in diesem Fall zusätzlich
bis zu EUR 2.000.
Voraussetzungen im Detail
Das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ in Niedersachsen hat das Ziel, die ambulante Pflegeversorgung in dünn besiedelten Regionen zu verbessern und zukunftsfähig zu machen. Hier die wichtigsten Punkte in Kürze:
Förderzweck
- Unterstützung von ambulanten Pflegediensten und Pflegeanbietern in ländlichen Gebieten.
- Abdeckung von Versorgungslücken durch neue oder erweiterte Angebote.
- Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur, um den Bedürfnissen älterer und hilfsbedürftiger Menschen gerecht zu werden.
Zielgruppe
- Primär ambulante Pflegedienste und andere Anbieter, die im ländlichen Raum aktiv sind oder werden wollen.
- Auch Kooperationen und innovative Modellprojekte können förderfähig sein.
Förderumfang
- Maximale Fördersumme: bis zu 40.000 Euro.
- Projektlaufzeit: maximal 12 Monate.
- Das Geld ist zweckgebunden und muss für konkrete Maßnahmen (z. B. Personalgewinnung, Anschaffungen, Vernetzungsprojekte) eingesetzt werden.
Förderfähige Maßnahmen (Beispiele)
- Aufbau oder Erweiterung ambulanter Dienste in unterversorgten Regionen.
- Innovative Rekrutierungs- und Bindungsstrategien für Pflegepersonal.
- Einsatz digitaler Lösungen (z. B. elektronische Dokumentation, Telemedizin) zur Effizienzsteigerung.
- Kooperationsprojekte mit anderen Leistungserbringern oder kommunalen Akteuren (z. B. Ärzte, Apotheken, Ehrenamt).
- Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen (z. B. Anschaffung von Fahrzeugen oder Geräten, Aufbau neuer Beratungsangebote).
Beantragung
- Anträge können bei den zuständigen Stellen (Landkreise bzw. das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) eingereicht werden.
- Voraussetzung ist eine schlüssige Projektbeschreibung sowie der Nachweis, dass das Vorhaben zur Verbesserung der Pflegeversorgung im ländlichen Raum beiträgt.
Wichtige Hinweise
- Die exakten Förderkriterien und -bedingungen sind in der Förderrichtlinie festgelegt.
- Vor Projektbeginn ist eine formale Bewilligung erforderlich.
- Die Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden (Verwendungsnachweis).

Sie erhalten von uns einen Full-Service - beginnend bei der Antragstellung bis zur finalen Projektumsetzung. Unser ganzheitlich aufgestelltes Team unterstützt Sie gern bei der optimalen Nutzung der Fördersumme.
Ihr Ansprechpartner
Giovanni Bruno
Geschäftsführender Gesellschafter
bruno@fokus-d.de
+49 30 - 629 32 936
Förderschwerpunkte
Überblick über die Förderbereiche und Zielsetzungen
Sie entscheiden selbst, welche Projekte Sie ins Leben rufen möchten. Förderfähig sind Vorhaben aus folgenden Bereichen:
- Verbesserung der
Arbeits- und Rahmenbedingungen
(z. B. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung) - Kooperation und
Vernetzung
(z. B durch Initiativen zum Aufbau von Vernetzungsstrukturen) - Verbesserung der
Vereinbarkeit von
Beruf und Familie
(z. B Organisation von Betreuungsmöglichkeiten) - Digitalisierung in der Pflege (z. B durch die Einführung von EDV-Systemen)
Erfolgsgeschichte
Neue Karriereseite für den Hauspflegeverein Wolfenbüttel
Eine Karriereseite ist oftmals der erste Berührungspunkt zwischen Jobsuchenden und einem Unternehmen. Damit zählen hauseigene Karriereportale zu den wichtigsten Kanälen in der modernen Personalgewinnung. Auch in der Pflege sind sie entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte gezielt anzusprechen und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu stärken. So können Pflegeeinrichtungen ihre Sichtbarkeit erhöhen und das Interesse potenzieller Mitarbeitender wecken. Im Jahr 2023 durften wir für den Hauspflegeverein Wolfenbüttel im Rahmen des Förderprogramms einen modernen Webauftritt gestalten.
Denn: Auch Karriereseiten sind förderfähig.

Wir setzten eine zeitgemäße Karriereseite auf, die durch ein ansprechendes Design, authentisches Bildmaterial und aussagekräftige Texte besticht.

Benefits, Einstiegsmöglichkeiten und Stellenanzeigen erhielten jeweils eigene Unterseiten und sind dadurch informativer für Jobsuchende.

Statement
Der initiale HR-Workshop war hervorragend! Die praxisorientierten Inhalte und die kompetente Vermittlung haben uns wertvolle Impulse gegeben. Wir haben sofort umsetzbare Maßnahmen für unser Recruiting und Mitarbeiterengagement entwickelt. Vielen Dank für die inspirierende Erfahrung!
Olga Schell
Geschäftsführerin

Digitalisierung in der ambulanten Pflege fördern lassen
Als ambulanter Pflegedienst in Niedersachsen lohnt es sich, die Möglichkeiten des Förderprogramms genauer zu betrachten.
Auch viele unserer Lösungen sind förderfähig und unterstützen Sie in Ihrer Weiterentwicklung. Darunter etwa Karriereseiten und Mitarbeiter-Apps. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Weitere Informationen zur Förderung finden sie auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie:
PS: Hier finden Sie weitere Infos zu "Finanzielle Förderungen für Pflegebetriebe"