Auf den Punkt
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) schafft finanzielle Spielräume, die sich auch für Digitalisierung nutzen lassen. Wir zeigen, wie Einrichtungen die Mittel gezielt für Recruiting, Website und digitale Prozesse einsetzen – rechtssicher und wirkungsvoll. Für Träger, die vorhandene Förderlogik nicht ungenutzt lassen wollen.
Was das PpSG für die Digitalisierung bedeutet
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber einen Weg geschaffen, digitale Anschaffungen in der Pflege anteilig über die Pflegeversicherung mitzufinanzieren – mit dem klaren Ziel, Beschäftigte zu entlasten. Für viele Einrichtungen ist das eine Chance, Digitalisierung anzugehen, die sonst am Budget scheitert. Genutzt wird sie längst nicht überall, oft schlicht, weil der Überblick fehlt.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Höhe, Voraussetzungen und Verfahren sind gesetzlich geregelt und im Einzelfall mit der zuständigen Pflegekasse zu klären.
Welche digitalen Lösungen in Frage kommen
Im Kern geht es um digitale Werkzeuge, die den Arbeitsalltag spürbar erleichtern – etwa eine Mitarbeiter-App für die interne Kommunikation oder Lösungen, die Verwaltung und Abläufe verschlanken. Ob eine konkrete Maßnahme zum Förderzweck passt, ist eine Einzelfallfrage. Genau hier setzen wir an und sortieren mit fokus›KI vor, wo sich ein genauerer Blick lohnt:
Modul Förder-Check · Klartext-Auswertung
BefundVorhaben „Mitarbeiter-App zur Entlastung der internen Kommunikation“ berührt den Förderzweck des PpSG (Personalentlastung durch Digitalisierung).
EmpfehlungMaßnahme förderkonform beschreiben, Nutzen für die Entlastung dokumentieren und die verbindliche Prüfung frühzeitig mit der Pflegekasse abstimmen.
Antrag & Umsetzung – klar abgegrenzt
Ehrlichkeit gehört zur Zusammenarbeit: Wir sind Ihre Digitalagentur, keine Förder- oder Steuerberatung. Wir gestalten die digitale Maßnahme, beschreiben sie förderkonform und setzen sie sauber um – von der Mitarbeiter-App bis zu Lösungen, die auf Mitarbeiterbindung und Entlastung einzahlen. Die formale Antragstellung, die verbindliche Prüfung und rechtliche Fragen bleiben bei Ihnen und Ihrer Pflegekasse. Diese klare Abgrenzung schützt Sie – und macht die Umsetzung belastbar.
PpSG · unser Ablauf
Konzept, Umsetzung, Nachbereitung – aus einer Hand
Wir entwickeln die förderfähige digitale Maßnahme, begleiten die Umsetzung und übernehmen Nachbereitung und Dokumentation. Die verbindliche Prüfung und Bewilligung bleibt bei Ihrer Pflegekasse.
Konzept
Wir analysieren Ihren Bedarf und gestalten eine digitale Maßnahme, die Ihre Pflegekräfte entlastet – förderkonform beschrieben.
Umsetzungsbegleitung
Wir setzen die Lösung sauber um und begleiten Einführung und Schulung – von der Mitarbeiter-App bis zu digitalen Prozessen.
Nachbereitung & Dokumentation
Wir dokumentieren Maßnahme und Wirkung nachvollziehbar – als saubere Grundlage für Ihren Nachweis gegenüber der Pflegekasse.
Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI: bis zu 40 % der Kosten, maximal 12.000 € je Einrichtung, beantragbar bis 31.12.2030. Ziel ist die Entlastung der Pflegekräfte; die verbindliche Bewilligung erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
So arbeiten wir
In fünf Schritten von der Analyse zur Wirkung
- 1
Analyse
Wo stehen Ihre Pflege- und Sicherungsgespräche heute?
- 2
Konzept
Ein klarer Rahmen für Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung.
- 3
Umsetzung
Materialien und Kommunikation werden bereitgestellt – digital unterstützt.
- 4
Messung
Durchführung und Wirkung werden nachvollziehbar dokumentiert.
- 5
Optimierung
Der Prozess wird verschlankt und verlässlicher.
Vorher / Nachher
Was sich für Sie verändert
Vorher
- Gespräche laufen uneinheitlich und aufwändig.
- Die Vorbereitung kostet viel Zeit.
- Ergebnisse werden nicht nachgehalten.
Mit fokus›digital
- Ein einheitlicher, verlässlicher Ablauf.
- Die Vorbereitung wird deutlich leichter.
- Ergebnisse sind dokumentiert und nutzbar.
1
klarer Ablauf
−50 %
Aufwand
100 %
dokumentiert
Typische Entwicklung aus vergleichbaren Projekten – die konkreten Werte hängen von Ausgangslage, Region und Umsetzung ab.
Leistungsumfang
Was wir konkret für Sie tun
Ein Überblick über die konkreten Bausteine – Sie wählen, was Sie brauchen; wir kombinieren sie zu einem stimmigen Vorgehen.
Einordnung förderfähiger Digital-Maßnahmen
Erste Einschätzung, ob und wie Ihr Vorhaben zum Förderzweck passt.
Förderkonforme Umsetzung digitaler Lösungen
Die Maßnahme sauber gestalten und förderkonform beschreiben.
Mitarbeiter-App zur Entlastung
Digitale Werkzeuge, die den Arbeitsalltag spürbar erleichtern.
Vorbereitung der Abstimmung mit der Pflegekasse
Unterlagen so vorbereiten, dass die verbindliche Prüfung leichter fällt.
Häufige Fragen
Was fördert das PpSG im Bereich Digitalisierung?
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz schuf eine Grundlage, digitale Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen anteilig über die Pflegeversicherung mitzufinanzieren – mit dem Ziel, Personal zu entlasten. Welche Maßnahmen konkret in Frage kommen und in welcher Höhe, ist gesetzlich geregelt und im Einzelfall mit der zuständigen Pflegekasse zu klären.
Wie hoch ist die Förderung?
Höhe und Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt und können sich ändern; sie hängen zudem vom Einzelfall ab. Wir nennen bewusst keine pauschalen Beträge, sondern verweisen für die verbindliche Auskunft auf Ihre Pflegekasse und die offiziellen Quellen. Wir helfen bei der Einordnung, ob und wie Ihr digitales Vorhaben grundsätzlich passt.
Übernehmen Sie die Antragstellung bei der Pflegekasse?
Wir unterstützen bei dem Teil, den wir als Digitalagentur beurteilen können: die digitale Maßnahme sinnvoll gestalten, förderkonform beschreiben und umsetzen. Die formale Beantragung und die verbindliche Prüfung liegen bei Ihnen und Ihrer Pflegekasse; rechtliche und steuerliche Fragen gehören in fachkundige Beratung.
Wofür lässt sich das sinnvoll einsetzen?
Häufig für digitale Lösungen, die spürbar entlasten – etwa eine Mitarbeiter-App für die interne Kommunikation oder Werkzeuge, die Verwaltung und interne Abläufe vereinfachen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zum Förderzweck passt; genau das prüfen wir mit Ihnen vorab.
So arbeiten Sie mit diesem Thema in fokus›KI
Erst passend machen, dann umsetzen – mit fokus›KI
fokus›KI hilft, Ihr digitales Vorhaben früh einzuordnen und förderkonform zu beschreiben, damit Antrag und Umsetzung zusammenpassen. Die verbindliche Auskunft holen Sie gezielt bei der Pflegekasse ein – wir sorgen dafür, dass die digitale Maßnahme dahinter überzeugt.
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