Der EU AI Act – kurz eingeordnet
Der EU AI Act ist das erste umfassende KI-Gesetz der Europäischen Union. Er reguliert KI risikobasiert: Je höher das Risiko für Menschen, desto strenger die Pflichten. Die meisten Anwendungen im Marketing und in der Analyse fallen in niedrige Risikoklassen. Streng reguliert wird vor allem KI, die unmittelbar über Menschen entscheidet – etwa im Beschäftigungskontext.
| Ab wann | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Der EU AI Act tritt in Kraft. |
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten. |
| 2. August 2025 | Regeln für allgemeine KI-Modelle und die Aufsichtsstrukturen greifen. |
| 2. August 2026 | Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten. |
In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur ab dem 2. August 2026 die zentrale Koordination der Marktaufsicht.
Wofür fokus›KI gemacht ist – und wofür bewusst nicht
Der entscheidende Punkt für die Risikoeinordnung: Anhang III Nr. 4 des EU AI Act stuft KI im Beschäftigungskontext dann als hochriskant ein, wenn sie Bewerbungen sichtet, Menschen bewertet oder in eine Rangfolge bringt. Genau diese Funktionen hat fokus›KI nicht – und wird sie auch nicht bekommen.
Dafür ist fokus›KI da
- Werbekonten, Google Analytics, Traffic-Daten und die Google Search Console auswerten
- Themen, Suchvolumen und Wettbewerb recherchieren
- Entwürfe für Stellenanzeigen, Beiträge und Pressetexte erstellen
- Sichtbarkeit, Reichweite und Kampagnen messbar machen
Das tut fokus›KI bewusst nicht
- Bewerbungen sichten, filtern, bewerten oder in eine Rangfolge bringen
- Menschen scoren, profilen oder über Einstellungen (mit-)entscheiden
- Personalauswahl oder Leistungsbewertung automatisieren
- personenbezogene Bewerberdaten verarbeiten
Weil fokus›KI reine Zuarbeit leistet – Inhalte, Analysen, Sichtbarkeit – und keine Personalentscheidungen trifft, ist es nach unserer Einordnung kein Hochrisiko-System im Sinne des Gesetzes. Die Verantwortung für jede Einstellung bleibt vollständig beim Menschen.
Warum keine aufwendige KI-Schulung nötig ist
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 des EU AI Act eine ausreichende KI-Kompetenz der Menschen, die ein KI-System einsetzen. Ehrlich gesagt: Diese Pflicht bleibt bei Ihnen als Träger, sie lässt sich nicht wegdelegieren. Was wir tun, ist, Ihnen die Erfüllung so leicht wie möglich zu machen.
- Mensch in der Schleife: fokus›KI liefert Entwürfe und Auswertungen. Freigegeben und veröffentlicht wird nichts ohne redaktionelle Prüfung durch einen Menschen.
- Kurze Einweisung statt Zertifikatskurs: Für diesen Einsatz genügt eine knappe, verständliche Einweisung in Zweck, Grenzen und Umgang mit den Ergebnissen.
- Nachweis inklusive: Sie erhalten von uns eine Dokumentation, mit der Sie die KI-Kompetenz nach Art. 4 für diesen Einsatz nachweisen können.
Wie wir mit Daten umgehen
fokus›KI arbeitet für Sie als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Die datenverarbeitenden Server-Funktionen laufen in der Region Frankfurt am Main innerhalb der EU. Wir bilden keine Personenprofile und stützen uns ausschließlich auf vier klar umrissene Datenquellen:
- Werbekonten (z. B. Google Ads)
- Google Analytics
- Traffic- und Reichweiten-Daten
- Google Search Console
Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Analyse von Stellenanzeigen erfolgt ohne personenbezogene Bewerberdaten (Zero-PII).
Worauf fokus›KI aufsetzt
Die Stärke von fokus›KI liegt in der Spezialisierung: Hinter den Auswertungen stehen mehrere Millionen gezielt recherchierter Datenpunkte aus dem Pflege- und Sozialwesen. Das ist Branchen- und Marktwissen – kein Personendatenschatz. Es hilft, Themen, Wettbewerb und Sichtbarkeit präzise für die Pflege einzuordnen, statt mit allgemeinen Annahmen zu arbeiten.
Mio.+
Datenpunkte
gezielt recherchiert, Pflege & Sozialwesen
4
belegte Datenquellen
Werbekonten, Analytics, Traffic, Search Console
0
Bewerberprofile
keine Personenbewertung, kein Scoring
EU
Verarbeitungsregion
Server-Funktionen in Frankfurt am Main
Transparenz mit Augenmaß
Wir sind transparent, was fokus›KI tut, worauf es aufsetzt und wo seine Grenzen liegen. Die konkrete technische Architektur und die eingesetzten Modelle behandeln wir vertraulich – das schützt unsere Eigenentwicklung und ist zugleich Ihr Vorteil: Sie bekommen ein kuratiertes, geprüftes Ergebnis, nicht die Rohausgabe eines beliebigen Modells. Jede Veröffentlichung geht durch eine redaktionelle Kontrolle.
Wohin wir fokus›KI entwickeln
Heute setzen wir fokus›KI als internes Instrument ein, mit dem wir für unsere Kunden schneller und fundierter arbeiten. Schritt für Schritt wird daraus eine Software, die Träger selbst nutzen – das KI Studio. Weil wir von Anfang an entlang der Regeln bauen – keine Personalentscheidungen, EU-Verarbeitung, Mensch in der Schleife –, skaliert diese Verantwortung mit.
Hinweis: keine Rechtsberatung
Diese Seite erklärt, wie wir fokus›KI bauen und einsetzen und wie wir den EU AI Act dafür einordnen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzes empfehlen wir eine anwaltliche Gegenprüfung.
Häufige Fragen
Ist fokus›KI ein Hochrisiko-KI-System nach dem EU AI Act?
Nach unserer Einordnung nein. Als Hochrisiko gelten laut Anhang III Nr. 4 vor allem KI-Systeme, die im Beschäftigungskontext Bewerbungen sichten, Menschen bewerten oder in eine Rangfolge bringen. Genau das tut fokus›KI bewusst nicht. Das Werkzeug erstellt Analysen, Recherchen und Textentwürfe und unterstützt die Sichtbarkeit – es trifft keine Personalentscheidungen.
Bewertet fokus›KI Bewerberinnen und Bewerber?
Nein. fokus›KI sichtet, scort und rankt keine Bewerbungen und verarbeitet keine personenbezogenen Bewerberdaten. Die Auswahl von Menschen bleibt vollständig bei Ihnen.
Müssen wir als Träger jetzt alle Mitarbeitenden zu KI schulen?
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 des EU AI Act, dass Betreiber für eine ausreichende KI-Kompetenz der Personen sorgen, die ein KI-System einsetzen. Diese Pflicht bleibt bei Ihnen als Träger. Für den Einsatz von fokus›KI genügt in aller Regel eine kurze, dokumentierte Einweisung – die stellen wir Ihnen inklusive Nachweis bereit. Eine aufwendige Spezialschulung ist für diese Art der Nutzung nicht erforderlich.
Wo werden unsere Daten verarbeitet?
Die datenverarbeitenden Server-Funktionen laufen in der Region Frankfurt am Main innerhalb der EU. Wir arbeiten als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags, bilden keine Personenprofile und stützen uns nur auf die vier genannten Datenquellen.
Ersetzt diese Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Wir schildern hier, wie wir fokus›KI bauen und einsetzen und wie wir den EU AI Act dafür einordnen. Das ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzes empfehlen wir eine anwaltliche Gegenprüfung.
